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   BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22   

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https://dejure.org/2022,37390
BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22 (https://dejure.org/2022,37390)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2022 - 5 StR 287/22 (https://dejure.org/2022,37390)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2022 - 5 StR 287/22 (https://dejure.org/2022,37390)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 860
  • NStZ-RR 2023, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 234/20

    Verbreiten kinderpornografischer Schriften (Begriff des Verbreitens)

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22
    Aus Gründen der Klarstellung ergänzt der Senat den Schuldspruch um die zusätzlich verwirklichte Qualifikation nach § 176a Abs. 3 StGB a.F. (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20) und ändert - auch in den Fällen II.11 bis 16 - die Tenorierung wegen "Erwerbs" der inkriminierten Schriften in "Besitzverschaffung" (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 15).
  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22
    Aus Gründen der Klarstellung ergänzt der Senat den Schuldspruch um die zusätzlich verwirklichte Qualifikation nach § 176a Abs. 3 StGB a.F. (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20) und ändert - auch in den Fällen II.11 bis 16 - die Tenorierung wegen "Erwerbs" der inkriminierten Schriften in "Besitzverschaffung" (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 15).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 18/22

    Strafrahmenwahl (besonderer Strafrahmen für minder schwere Fälle: Gesamtabwägung

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22
    Zwar hat die Strafkammer nach Abwägung allgemeiner Strafzumessungsgesichtspunkte und Ablehnung eines minder schweren Falls den nach § 30 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 176a Abs. 2 StGB in der Fassung vom 21. Januar 2015 zugrunde gelegt, ohne erkennbar zuvor geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 176a Abs. 4, 2. Alt. StGB a.F. unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 30 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22; vom 10. August 2021 - 1 StR 250/21 jeweils mwN).
  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 250/21

    Strafzumessung (Verhältnis von minderschwerem Fall und vertyptem

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22
    Zwar hat die Strafkammer nach Abwägung allgemeiner Strafzumessungsgesichtspunkte und Ablehnung eines minder schweren Falls den nach § 30 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 176a Abs. 2 StGB in der Fassung vom 21. Januar 2015 zugrunde gelegt, ohne erkennbar zuvor geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 176a Abs. 4, 2. Alt. StGB a.F. unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 30 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22; vom 10. August 2021 - 1 StR 250/21 jeweils mwN).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Anstiftung zum

    Zur Klarstellung ist im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen, dass die Qualifikation des § 176a Abs. 3 StGB aF verwirklicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, NStZ-RR 2023, 47 mwN) und § 184b StGB in der angewendeten Fassung nach der gesetzlichen Bezeichnung (s. § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) kinderpornographische Schriften (nunmehr kinderpornographische Inhalte) betrifft.
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zu einer

    Denn das Landgericht hat die Strafe dem nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG entnommen, ohne zuvor erkennbar geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 27 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22 jeweils mwN).
  • BGH, 09.05.2023 - 5 StR 98/23

    Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall

    Die Strafkammer hat die Einzelstrafen jeweils dem nach § 46b Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 263 Abs. 5 Alt. 1 StGB entnommen, ohne zuvor erkennbar geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 263 Abs. 5 Alt. 2 StGB unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 46b Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22; vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22 jeweils mwN).
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